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Google Translate

Dies ist ein Übersetzungsdienst.

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
Datenverarbeitungszwecke

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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verkehrsplanung

Der Bund ist Eigentümer

  • der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) und
  • der Bundeswasserstraßen.

Eigentümer der Bundesschienenwege sind die Eisenbahnen, an denen der Bund die Mehrheit hat.
Diese werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt.

Die Bundesverkehrswegeplanung ist die verkehrsträgerübergreifende Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Sie umfasst den Schienen-, Straßen- und Luftverkehr sowie die Schifffahrt.

Für jeden dieser Verkehrsträger liegen der Bundesverkehrswegeplanung Bedarfspläne zugrunde. Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Investitionspolitik des Bundes.

Er wird von der Bundesregierung in der Regel für zehn Jahre aufgestellt.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) umfasst das Investitionsvolumen bis 2030 und ordnet die erfassten Projekte in Dringlichkeitsstufen.

Für Vorhaben des "vordringlichen Bedarfs" besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Der "weitere Bedarf" enthält Vorhaben, deren gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachgewiesen ist, deren Investitionsvolumen aber den Finanzrahmen überschreiten.

Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010

Der Generalverkehrsplan 2010 wurde vom Ministerrat am 14. Dezember 2010 beschlossen. Er bildet die Grundlage für die künftige Verkehrspolitik des Landes und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige nachhaltige Mobilität. Er löst den Plan von 1995 ab.

Der Generalverkehrsplan berücksichtigt alle Verkehrsträger und Verkehrsarten und die sich abzeichnenden Veränderungen, wie zum Beispiel:

  • die Zunahme des Transitverkehrs
  • den demografischen Wandel
  • die Weiterentwicklung in der Güterverkehrslogistik
  • die Zunahme des Luftverkehrs
  • die höheren Anforderungen nach Schutz vor Verkehrslärm
  • den Klimaschutz

Um die Mittel sachgerecht zu verteilen, hat das Ministerium die für den Generalverkehrsplan 2010 angemeldeten Bauvorhaben nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien bewertet und in verschiedene Prioritätsstufen eingeteilt.

Tipp: Weitere Informationen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Planfeststellungsverfahren und Beteiligungsrechte des Bürgers

Wenn beispielsweise eine neue Straße gebaut werden soll, wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf

  • Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Stellen eingeholt werden,
  • der Plan öffentlich für eine bestimmte Zeit ausgelegt und
  • dieser danach in einem ebenfalls öffentlichen Erörterungstermin diskutiert wird.

Nach Abschluss der Erörterungen ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, sofern über das Bauvorhaben positiv entschieden wird. Der Beschluss wird für zwei Wochen ausgelegt. Alle davon Betroffenen können den Planfeststellungsbeschluss in dieser Zeit einsehen. Erst danach gilt er als zugestellt.

Als betroffener Bürger oder betroffene Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen, indem Sie beispielsweise im Rahmen der ersten Planauslegung Einwendungen vorbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Tipp: Ausführliche Informationen zu dem oben skizzierten Verlauf des Planfeststellungsverfahrens finden Sie im Onlineauftritt der Regierungspräsidien.

Für die Planung der kommunalen Mobilität sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig. Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs sind die Stadt- und Landkreise.

Freigabevermerk

Stand: 08.07.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg