Bauverwaltung & Baurecht: ChangeMe

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Sachgebiete Bauverwaltung und Baurecht

Die Sachgebiete Baurecht und Bauverwaltung der Stadtverwaltung Bad Säckingen haben folgende Aufgaben:

  • Baugenehmigungs- und Denkmalschutzverfahren für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach
  • Flächennutzungsplanverfahren für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
  • Bebauungsplanverfahren für die Stadt Bad Säckingen
  • Friedhofswesen
  • Betriebsverwaltung aller städtischen Einrichtungen: Gebäude, Grundstücke, Tiefgaragen, Sportanlagen

Untere Baurechtsbehörde

Aufgaben & Zuständigkeit

Untere Baurechtsbehörde gemäß § 46 Landesbauordnung (LBO). Untere Verwaltungsbehörde gemäß § 15 Landesverwaltungsgesetz der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen (ca. 30.000 Einwohner)

Aufgaben

Örtliche Zuständigkeit für die Gemeindegebiete:

  • Stadt Bad Säckingen
  • Gemeinde Herrischried
  • Gemeinde Murg
  • Gemeinde Rickenbach

Sachliche Zuständigkeit

  • Baugenehmigungsverfahren gemäß § 49 LBO
  • Beratung der Bürger in bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie in bautechnischen, brandschutzrechtlichen und gestalterischen Fragen sowie Prüfung, ob Bauvorhaben "verfahrensfreie Vorhaben" gemäß § 50 Abs. 1 LBO sind
  • "Kenntnisgabeverfahren" gemäß § 51 LBO
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 52 LBO
  • Bauvoranfrageverfahren gemäß § 57 LBO
  • Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen im Planungs- und Bauordnungsrecht
  • Bauüberwachung im gesamten Amtsbezirk (Baukontrollen und Bauabnahmen)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Brandverhütungsschauen, vorbeugender baulicher Brandschutz, brandschutztechnische Beurteilung von Sonderbauten (Kliniken, Versammlungsstätten u.a.)
  • Wiederkehrende Prüfungen, z.B. Tiefgaragen, Verkaufsstätten u.a.  
  • Überwachung und Anordnung von Maßnahmen nach den einschlägigen Energiesetzen
  • Maßnahmen gemäß VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen nach 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV)
  • Träger öffentlicher Belange in allen baurechtlich relevanten Planfeststellungsverfahren wie Flächennutzungsplanungen, Bebauungsplanungen, Naturschutz, Wasserrecht u.a. 

Mitarbeiter und Aufgabenverteilung Baurecht

Allgemeine Anfragen zum Baurecht bitte an: baurechtsamt(@)bad-saeckingen.de
 

Mitarbeiter und Aufgabenverteilung Baurecht:

Luisa Abend
Fachbereichsleitung

Zimmer Nr. 209
Telefonnummer: 07761 51-259
E-Mail schreiben
 

Nikolas Matuzovic
Stellvertretende Fachbereichleitung

Zimmer Nr. 201
Telefonnummer: 07761 51-249
E-Mail schreiben

  • Sachgebietsleitung Baurecht
  • Baurechtliche Sachbearbeitung für die Gemeinden Bad Säckingen und Murg

Fabian Walter
Zimmer Nr. 208
Telefonnummer: 07761 51-246
E-Mail schreiben

  • Baurechtliche Sachbearbeitung für die Gemeinden Rickenbach und Herrischried
     

Mitarbeiter und Aufgabenverteilung Bautechnik:

Peter Oßwald
Zimmer Nr. 204
Telefonnummer: 07761 51-248
E-Mail schreiben

  • Bautechnische Sachbearbeitung
  • Beratung in brandschutztechnischer und gestalterischer Hinsicht
  • Brandverhütungsschauen
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) ehemals Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Baukontrollen und Bauabnahmen

Manuel Herbst
Zimmer Nr. 205
Telefonnummer: 07761 51-286
E-Mail schreiben

  • Bautechnische Sachbearbeitung
  • Baukontrollen und Bauabnahmen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen

Mitarbeiter und Aufgabenverteilung Verwaltung:

Sina Himmelsbach
Zimmer Nr. 206
Telefonnummer: 07761 51-250
E-Mail schreiben

  • Verwaltung Baurecht
  • Überwachung und Anordnung von Maßnahmen nach dem Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG)

Tina Müller
Zimmer Nr. 205
Telefonnummer: 07761 51-251
E-Mail schreiben 

  • Verwaltung Baurecht
  • Überwachung und Anordnung von Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Erteilung von Aktenauskünften

Vordrucke Nachweisführung EWärmeG / GEG

Vordrucke für Erneuerbare Wärmeenergie in BW (EWärmeG 2015) bei Heizungsanlagentausch ab 01.07.2015 - Nachweisführung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Hier finden Sie das Merkblatt zum EWärmeG
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Erfüllungsoptionen
FAQ EWärmeG 2015

Nachweisformulare:

Vordrucke für die Erfüllungserklärung nach dem Gebäueenergiegesetz (GEG) Gültig ab 01.11.2020
Weitere Informationen sowie Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Vordrucke für Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) Gültig bis 31.10.2020

Online-Anträge

Baugenehmigungen, Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren, Bauvorbescheide sowie Bauvorhaben im Kenntnisgaveferfahren müssen online beantragt bzw. angezeigt werden. Die Antragstellung dieser Verfahren ist auf "ViBa-BW" unter folgendem Link möglich: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-saeckingen/

Die vollständige Nutzung dieses Service setzt eine gültige Anmeldung voraus. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an oder registrieren Sie sich zuerst mit Ihrem BundID-Konto oder über das Mein Unternehmenskonto.

Eine Anleitung PDF-Dokument802,91 KB27.08.2026, den genauen Ablauf des Verfahrens sowie ein Video zur Antragstellung über ViBa-BW stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur Verfügung.

Hinweis: Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung über ViBa-BW verpflichtend. Es werden keine Anträge mehr in Papierform akzeptiert.

Ausnahme: Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung werden weiterhin in Papierform benötigt, da diese für Notar/Grundbuchamt gesiegelt werden müssen. Hier benötigen wir die Anzahl an Mehrfertigungen, die Sie für Ihre Unterlagen benötigen und zusätzliche eine Mehrfertigung für unsere Akten. 

Abwasseranträge sind digital als PDF an baurechtsamt(@)bad-saeckingen.de zu senden. 

Auskünfte aus Bau- und Entwässerungsakten

Bitte füllen Sie folgendes Dokument PDF-Dokument1,02 MB27.08.2026 aus und senden Sie es an diese E-Mail-Adresse.

Auskünfte werden in digitaler Form erteilt (CD)     

Die Gebühr wird je Zeitaufwand berechnet:   

  • 1 Zeiteinheit (ZE = 15 min): 14,00 €         

Bitte beachten:

Sollten Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sein, benötigen Sie eine Berechtigung in Form einer Vollmacht von dem aktuellen Eigentümer

Sachgebiet Bauverwaltung

Aufgaben

  • Verwaltung städtischer Gebäude / Tiefgaragen
  • Friedhofsverwaltung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Zuschussverfahren
  • Verpachtung von Kleingärten
  • Fischereiverpachtungen
  • Anmietung von Fahrradboxen und Park + Ride Stellplätzen
  • Organisation Schreibdienst für Baurechts- und Bauverwaltungsamt sowie Technisches Bauamt
  • Geschäftsstelle Untere Denkmalschutzbehörde
  • Sportreferat
  • Belegung von Sporthallen

Mitarbeiter und Aufgabenverteilung Bauverwaltung

Luisa Abend
Fachbereichsleitung
Zimmer Nr. 209
Telefonnummer: 07761 51-259
E-Mail schreiben

  • Bauverwaltung
  • Bauleitplanung
  • Denkmalschutz

Gudrun Keser
Zimmer Nr.: 210
Telefonnummer: 07761 51-263
E-Mail schreiben

  • Friedhofsverwaltung

Werner Strittmatter
Zimmer Nr.: 211
Telefonnummer: 07761 51-256
E-Mail schreiben 

  • Liegenschaftsverwaltung
  • Wohnberechtigungsscheine
  • Mieten und Pachten
  • Tiefgaragen

Linda López Pérez
Zimmer Nr.: 305
Telefonnummer: 07761 51-285
E-Mail schreiben

  • Anmietung Forsthof
  • Betreuung Parkhäuser Lohgerbe und Kursaal
  • Betreuung Kleingärten
  • Verwaltung Städtische Reinigung

Elvira Strässle
Zimmer Nr.: 218
Telefonnummer: 07761 51-257
E-Mail schreiben 

  • Schreibdienst Bauverwaltung und Technisches Bauamt
  • Anmietung der Veranstaltungstafeln an den Ortseingängen

Reservierung städtischer Räume und Hallen

Die Belegungspläne der städtischen Sporthallen sowie weiterer Einrichtungen sind ab sofort online einsehbar.
 

Über den folgenden Link können verfügbare Zeiten eingesehen und Nutzungen direkt im System angefragt werden:

SaaS.de Raumbuchung


Die Abwicklung der Belegungen erfolgt künftig über dieses digitale System. Anfragen sind ausschließlich über die entsprechende Funktion im System zu stellen.
 

Wählen Sie die gewünschte Einrichtung sowie den passenden Zeitraum aus und senden Sie Ihre Anfrage anschließend ab. Bitte beachten Sie, dass eine Buchung erst nach Erhalt einer entsprechenden Buchungsbestätigung verbindlich ist. Die Vergabe der Zeiten erfolgt nach Prüfung durch die Stadtverwaltung. Zuvor handelt es sich lediglich um eine Anfrage.
 

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung weiterhin unter raum.reservierung(@)bad-saeckingen.de zur Verfügung.

 

Kontakt:raum.reservierung(@)bad-saeckingen.de

Telefon:  Telefonnummer: 07761/51-285

Sachbearbeiterin: Linda López Pérez

Grundbucheinsichtsstelle

Aufgaben & Ansprechpartner

Aufgaben

Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle sind jeweils dienstags von 8:30 - 12:00 Uhr.


Ansprechpartnerin Grundbucheinsichtsstelle:

Tina Müller
Zimmer Nr.: 205
Telefonnummer: 07761/51-251
E-Mail schreiben

Untere Denkmalschutzbehörde

Aufgaben und Zuständigkeiten

Nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg ist es die Aufgabe des Denkmalschutzes, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Dazu gehört insbesondere, den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefahren für ihren Bestand abzuwehren. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet zum Beispiel über Anträge für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und wird in Baugenehmigungsverfahren angehört. Sie ist erster Ansprechpartner für die Denkmaleigentümer und trifft ihre Entscheidungen nach fachlicher Abstimmung mit der höheren Denkmalschutzbehörde.

Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde genehmigen. Dies gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung. Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Auch können Grundstücke nach § 2 DSchG unter Denkmalschutz stehen, bei diesen handelt es sich dann um Archäologische Kulturdenkmale. 
In solchen Fällen darf ebenfalls erst mit der Baumaßnahme begonnen werden, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.

Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Denkmalgeschützte Bereiche und Gebäude sind unter diesem Link einsehbar (diese Daten sind nicht abschließend verbindlich, Prüffälle sind nicht abgebildet), oder fragen Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde nach.

 

Jegliche Anträge und Anfragen nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde in digitaler Form unter folgender E-Mail Adresse an: denkmalschutz(@)bad-saeckingen.de

Was ist ein Kulturdenkmal?

Definition (§2 Denkmalschutzgesetz BW):
„Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“

Es wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:
• Normale Kulturdenkmale (Gebäude, Grundstücke, bauliche Anlagen etc.) (DSchG § 2) 
• Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung (Umgebungsschutz und Eintrag ins Denkmalbuch, DSchG §12/28)

Der Schutz betrifft u.a. Gebäude & Ausstattung.

 

Satzungen

Die Altstadt Bad Säckingen ist eine denkmalgeschützte Gesamtanlage, die durch eine kommunale Satzung geschützt ist (DSchG § 19). Diese Satzung finden Sie hier:

Altstadtsatzung

Sachgebiet Liegenschaften

Aufgaben & Ansprechpartner

Aufgaben

-  Abwicklung von Grundstücksgeschäften (Erwerb, Verkauf, Tausch von bebauten und unbebauten Grundstücken)
-  Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten, Leitungsrechten und Dienstbarkeiten

Ansprechpartner Liegenschaften

Leonhard Hanganu
Zimmer Nr.: 305
Telefonnummer: 07761/51-284
E-Mail schreiben

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