Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (AKS)
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen erteilt mündliche und schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten und fertigt auf schriftlichen Antrag auch Verkehrswertgutachten über Grundstücke und Gebäude. Ebenfalls auf Antrag werden entsprechende Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt.
Was genau ist eine Kaufpreissammlung?
Unter einer Kaufpreissammlung versteht man eine Datenbank, in der alle Verträge von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen, die entweder beim Kauf oder Tausch erfasst und ausgewertet wurden. Sie dient zur Ableitung von Bodenrichtwerten und unterstützt bei der Wertermittlung.
Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich.
Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft schriftlich beantragen.
Voraussetzungen
- Glaubhaftes, berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten
- Die schutzwürdigen Interessen der Personen sind zu wahren
- Die Daten werden sachgerecht genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Kosten
DIe Kosten der Auskunft richten sich nach der Anzahl der Vergleichsfälle.
Nachzulesen in § 4 (1) b der Gebührensatzung PDF-Dokument907,35 KB27.08.2026.
Ablauf / Antrag
Mithilfe des Antragsformulars PDF-Dokument648,60 KB22.03.2024 können Sie eine Auskunft beim Gemeinsamen Gutachterausschuss Bad Säckingen beantragen.
Dieser wird Ihnen in Form einer allgemeinen Preisauskunft in anonymer Form, d.h. ohne jegliche Angaben der Eigentümer oder sonstigen berechtigten Personen, per E-Mail oder brieflich zugesandt.
Anschließend erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die ausgegebene Auskunft.
