Hinweise zur Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich in Bad Säckingen niederlassen, sollten sich wie folgt registrieren:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt im Rathaus. Dort werden die Pässe eingescannt und die Scans an die Ausländerbehörde weitergeleitet.
- Ausfüllen der Aufenthaltsanzeige (PDF-Dokument, 46,52 KB, 16.03.2022) für die Ausländerbehörde (Landratsamt). Von deren Seite erfolgt die erkennungsdienstliche Erfassung der Flüchtlinge.
- Antrag auf Sozialleistungen stellen:
- a) Falls benötigt: Antrag auf Erbringung von Leistungen (PDF-Dokument, 83,88 KB, 16.03.2022) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Amt für Soziale Hilfen (Landratsamt), sofern die erkennungsdienstliche Behandlung noch nicht stattgefunden hat.
- b) Ansonsten Antrag auf Leistungen des Jobcenters oder für Erwerbsunfähige (z.B. Altersrentner) Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII beim Amt für Soziale Hilfen (Landratsamt).
Die Formulare für (2) und (3) liegen auch auf ukrainisch vor. Mit Ausnahme des Antrags auf Leistungen des Jobcenters kann die Sozialabteilung der Stadtverwaltung Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare leisten:
- Regina Blum, Fachbereich 4, Soziales | Telefonnummer: 07761 51-238 | Email schreiben
- Karin Thomann, Fachbereich 4, Soziales | Telefonnummer: 07761 51-242 | Email schreiben
Weiterführende Informationen:
Wohnraum und Dolmetscher gesucht!
Die in hohem Maße besorgniserregenden Entwicklungen in der Ukraine machen deutlich, dass in absehbarer Zeit auch in Bad Säckingen mit einem signifikaten Zustrom an Flüchtlingen zu rechnen ist. Behördliche Zuweisungen gibt es derzeit zwar noch nicht. In Vorbereitung auf die sich daraus ergebenden Herausforderungen nimmt der Fachbereich 4 (Soziales) jedoch bereits ab sofort Meldungen über Wohnraum entgegen, der zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist und zur Verfügung gestellt werden kann. Aus Sicht der Stadtverwaltung kommen hierfür insbesondere auch Ferienwohnungen o.Ä. in Betracht.
Falls Sie über entsprechende Räumlichkeiten im Stadtgebiet von Bad Säckingen verfügen, können Sie sich - bevorzugt per E-Mail - an den Fachbereich wenden.
Ihre Ansprechpartner:
- Herr Elis (Fachbereichsleitung) E-Mail schreiben
- Frau Blum E-Mail schreiben
- Frau Thomann E-Mail schreiben
Wir benötigen folgende Angaben:
- Name und Adresse des Wohnungsgebers,
- Adresse des zur Verfügung stehenden Wohnraums,
- Zimmeranzahl,
- Größe (qm),
- entgeltlich (Preis) oder unengeltlich,
- Ausstattung (Küche, WC, Bad/Dusche).
Wird die Miete über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz getragen, gelten für Bad Säckingen und Ortsteile in Abhängigkeit der Haushaltsgröße folgende Höchstsätze:
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Mietstufe für die Stadt Bad Säckingen, inkl. Ortsteile |
---|---|
1 | 540,10 € |
2 | 654,50 € |
3 | 778,80 € |
4 | 907,50 € |
5 | 1.038,40 € |
6 | 1.163,80 € |
7 | 1.289,20 € |
8 | 1.414,60 € |
9 | 1.540,00 € |
10 | 1.665,40 € |
Hinweis:
Bei den oben genannten Beträgen handelt es sich um die sogenannte angemessene "Bruttokaltmiete", also um die Kaltmiete zuzüglich der umlegbaren, kalten Betriebskosten. Die Bruttokaltmiete errechnet sich ausschließlich anhand der Personenzahl und der Wohnortgemeinde, die Größe der Wohnung ist hier irrelevant. Zusätzlich sind noch die angemessenen Heizkosten hinzuzurechnen. Diese berechnen sich aus einer Kombination aus Größe der Wohnung, Personenzahl, Heizart und Wohnort, sind also individuell zu ermitteln.
Neben Räumlichkeiten werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Dolmetscher für ukrainisch und/ oder russisch benötigt. Wenn Sie uns diesbezüglich unterstützen können, freuen uns ebenso über eine Mitteilung. Wir nehmen in diesem Fall gerne Kontaktdaten entgegen, um bei Bedarf auf Sie zuzukommen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Ukraine-Nothilfe finden Sie auch in den FAQ des Landratsamts Waldshut.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!