Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)
icon.crdate16.08.2022
Herrn Michael Große, zuletzt wohnhaft Hauptstr. 125, 79650 Schopfheim, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ist folgendes Dokument zuzustellen: Leistungsbescheid vom 12.08.2022; AZ 30-730.02/210922 schw Das Schriftstück kann vom Betroffenen oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen, Rechts- und Ordnungsamt, EG, Zimmer 7, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder eingesehen werden.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)
Herrn Michael Große, zuletzt wohnhaft Hauptstr. 125, 79650 Schopfheim, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ist folgendes Dokument zuzustellen:
Leistungsbescheid vom 12.08.2022; AZ 30-730.02/210922 schw
Das Schriftstück kann vom Betroffenen oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen, Rechts- und Ordnungsamt, EG, Zimmer 7, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 11 LVwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Bad Säckingen, den 15.08.2022
Alexander Guhl
(Bürgermeister)