Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023
Erstelldatum26.08.2022
Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 25.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Amtliche Bekanntmachung - Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023
Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 25.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. PDF-Dokument802,91 KB27.08.2026
Die Haushaltssatzung wird hiermit veröffentlicht; der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 29.08.2022 bis einschließlich Dienstag, den 06.09.2022 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Bad Säckingen – Stadtkämmerei (Zimmer 103) -, Rathausplatz 1, öffentlich aus.
Bad Säckingen, 26.08.2022
Alexander Guhl
(Bürgermeister)
