Neuigkeiten: ChangeMe

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

Zur Datenschutzerklärung

Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023

Erstelldatum26.08.2022

Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 25.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung - Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023

Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 25.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen: 

Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. PDF-Dokument802,91 KB27.08.2026

Die Haushaltssatzung wird hiermit veröffentlicht; der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 29.08.2022 bis einschließlich Dienstag, den 06.09.2022 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Bad Säckingen – Stadtkämmerei (Zimmer 103) -, Rathausplatz 1, öffentlich aus.

 

Bad Säckingen, 26.08.2022

Alexander Guhl
(Bürgermeister)