Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
icon.crdate27.11.2023
Eingeladen sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bad Säckingen/Wallbach und im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rippolingen/Harpolingen gelegenen Grundstücke, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung (JGV)
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung (JGV)
am 14.12.2023
im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, Bad Säckingen
für die Jagdgenossenschaft Bad Säckingen/Wallbach: 17:00 Uhr
für die Jagdgenossenschaft Rippolingen/Harpolingen: 18:00 Uhr
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung gemäß § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) beschlossen.
Eingeladen sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bad Säckingen/Wallbach und im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rippolingen/Harpolingen gelegenen Grundstücke, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die JGV ist nicht öffentlich. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sitzungszeiten der jeweiligen Jagdgenossenschaft!
TAGESORDNUNG
- Begrüßung und Einführung durch den Versammlungsleiter
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
- Beschlussfassung über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft
(Wahl des Jagdvorstands bzw. Übertragung der Geschäfte auf den Gemeinderat)
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung
- Beratung und Beschlussfassung über die Jagdgenossenschaftssatzung
- Verschiedenes
Stimmberechtigte Mitglieder der jeweiligen Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundstücken des jeweiligen gemeinschaftlichen Jagdbezirkes auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Nicht Mitglied und damit nicht stimmberechtigt sind Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ruht. Eine Flurkarte, aus der die Zugehörigkeit von Grundflächen zum jeweiligen gemeinschaftlichen Jagdbezirk ersichtlich ist, kann ab sofort unter der Adresse www.bad-saeckingen.de unter der Rubrik Aktuelles – „öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Gleiches gilt für den Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzung.
Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. der bevollmächtigten Mitglieder wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Die Mitglieder werden daher gebeten, Personaldokumente mitzuführen und entsprechende Vollmachten. Die Stimmberechtigung wird anhand des allgemeinen Liegenschaftskatasters mit Stand vom 26.05.2023 festgestellt. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen sind durch entsprechende Grundbuchauszüge zu belegen. Miteigentümer eines Grundstücks, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden bzw. durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche.
Bad Säckingen, den 23.11.2023
Für den Jagdvorstand
Alexander Guhl (Bürgermeister)
Anlage:
Karte der Jagdbezirke (PDF-Dokument, 2,38 MB, 27.11.2023) (PDF-Dokument)
Satzungsentwurf der Jagdgenossenschaft (PDF-Dokument, 295,05 KB, 27.11.2023) (PDF-Dokument)