Wahlhelferaufruf
icon.crdate13.03.2024
Wir suchen ehrenamtliche Helfer für die Kommunal- und Europawahl am 09. Juni
Wahlhelferaufruf
Am 09. Juni 2024 werden in Baden-Württemberg das Europäische Parlament, die Kreistage, die Gemeinderäte und die Ortschaftsräte gewählt. Die Stadtverwaltung Bad Säckingen hat bereits im Februar begonnen, potentielle Wahlhelfer für die Aufstellung der Wahlvorstände, für die insgesamt 15 Wahllokale (11 Urnenwahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke) anzuschreiben. Insgesamt wurden ca. 550 Bürger angeschrieben, um abzuklären, ob die Bereitschaft als Wahlhelfer in einem Wahllokal zu fungieren, vorliegt. Meist Personen, die zuvor schon einmal als Wahlhelfer tätig waren und somit über eine gewisse Erfahrung in der Tätigkeit in einem Wahlvorstand verfügen. Wahlhelfer, als Mitglied eines Wahlvorstandes, sorgen in den Wahllokalen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung. Zu deren Aufgaben zählen beispielsweise das Überprüfen der Wahlberechtigungen vor dem Urnengang, die Ausgabe der Stimmzettel an die Wahlberechtigten, die Überwachung der Einhaltung des Wahlgeheimnisses und das Ermitteln des Wahlergebnisses (Stimmenauszählung).
Leider ist die positive Rücklaufquote, also die Bereitschaft als Wahlhelfer tätig zu werden, für diese Wahl auffällig gering. Es werden deshalb verantwortungsbewusste Bürger gesucht, welche die oben genannten Aufgaben gerne übernehmen wollen.
Gemeinden können Bürger grundsätzlich zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit und somit auch als Wahlhelfer „bestellen“. Die aufgeforderten Bürger sind hiernach verpflichtet diese ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen und auszuüben (§ 15 der Gemeindeordnung). Lediglich aus „wichtigen“ Gründen kann dieses verpflichtende Ehrenamt abgelehnt werden (§ 16 der Gemeindeordnung). Keine wichtigen Gründe sind z. B. private Familienfeiern oder Urlaubsreisen. Ein Ablehnungsargument, welches in den bereits erfolgten Rückläufern immer wieder zu lesen ist, ist z. B. die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Montag bis Freitag. „Man brauche somit das Wochenende, um sich zu erholen“. Dies kann natürlich nicht als wichtiger Grund anerkannt werden, da dies für die meisten verantwortungsvollen Bürger zutrifft.
Diesbezüglich soll nochmals auf die Wichtigkeit und Bedeutung von Wahlen hingewiesen werden. Die Durchführung von Wahlen stellen die Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Nur die Bereitwilligkeit von verantwortungsvollen Bürgern, das Wahlehrenamt anzunehmen und auszufüllen, ermöglicht die Durchführung von ordnungsgemäßen Wahlen.
Das Wahlamt kann von jedem Bürger der Gemeinde ausgeübt werden. Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird im Sinne der Satzung der Stadt Bad Säckingen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Fassung v. 09.12.2019 vergütet. Der Durschnittsatz beträgt hiernach für jede angefangene Stunde 8,00 EUR und für mehr als 5 Stunden pro Tag (dies liegt für die betreffende Wahlhelfertätigkeit vor) pauschal bei 50,00 EUR.
Es wird daher darum gebeten, dass sich engagierte Bürger beim Stadtwahlamt melden, um sich dazu bereit zu erklären, das wichtige Wahlhelferamt auszuüben.
Einsendungen bitte postalisch, per E-Mail oder telefonisch an:
Wahlamt der Stadt Bad Säckingen, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen,
Telefonnummer: 07761/51-332