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Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Erstelldatum17.04.2024

Die genauen Regeln zur Einsicht ins Wählerverzeichnis sowie zur Beantragung eines Wahlscheins finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Bad Säckingen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschafts-rats und die Wahl des Kreistags - statt.

Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Stadt Bad Säckingen werden in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. - Do. 08.30 - 12.00 Uhr, Fr. 08.30 - 13.00 Uhr, Di. 14.00 - 16.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung, - Rechts- und Ordnungsamt -, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Waldshut durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Die genauen Regelungen zum Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis sowie zur Beantragung eines Wahlscheins finden Sie in der amtlichen Bekanntmachung hier PDF-Dokument291,91 KB27.08.2026.