Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen

Als Schwangere haben Sie einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.

Durch die medizinische Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden. Dabei sollen auch Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig erkannt werden.

Voraussetzungen

Sie sind schwanger.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie den Mutterpass. In diesen werden im weiteren Verlauf der Schwangerschaft die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen eingetragen. Den Mutterpass sollten Sie während der Schwangerschaft immer bei sich führen und zu jeder ärztlichen Untersuchung und zur Entbindung mitbringen.

Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen anfangs einmal monatlich. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten werden Sie in der Regel pro Monat zwei Mal untersucht . Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht. Bei der Vereinbarung eines Untersuchungstermins muss auf die Belange des Betriebs Rücksicht genommen werden.

Bei der Erstuntersuchung wird nach Feststellung der Schwangerschaft eine allgemeine Befragung vorgenommen. Dabei wird Ihre Krankengeschichte erfasst, beispielsweise die gesundheitlichen und familiären Vorbelastungen sowie körperliche und seelische Belastungen. So kann festgestellt werden, ob ein Schwangerschaftsrisiko besteht. Außerdem werden eine Allgemeinuntersuchung und eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt und weitere diagnostische Maßnahmen getroffen (z.B. Blutdruckmessung, Feststellung des Körpergewichts, Urinuntersuchung und Untersuchung auf Blutarmut).

Ihr Blut wird auf verschiedene Infektionskrankheiten hin getestet, die Ihrem Kind gefährlich werden könnten, wie z.B. Röteln. Ein HIV-Test wird Ihnen angeboten, aber nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt.

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden

  • Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert,
  • der Stand der Gebärmutter und die kindliche Herzaktion kontrolliert und
  • die Lage des Kindes festgestellt.

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Bei Vorliegen bestimmter Risiken oder Komplikationen können auch häufigere Ultraschalluntersuchungen angeordnet werden.

Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik, mit denen Fehlbildungen des Fötus, Infektionen, familiär vererbte Krankheiten und Chromosomenanomalien festgestellt werden, gehören nicht zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Der Arzt muss Sie bei Vorliegen bestimmter Risiken auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, beispielsweise wenn Sie bereits 35 Jahre oder älter sind. Die Entscheidung über Maßnahmen der Pränataldiagnostik liegt bei Ihnen. Lassen Sie sich ausführlich zu Art und Zweck der Untersuchung beraten.

Sie haben die Wahl, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei einem Frauenarzt/einer Frauenärztin oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich.

Fristen

Keine

Unterlagen

  • Versichertenkarte
  • Mutterpass

Kosten

Die Kosten für die normalen Vorsorgeuntersuchungen trägt die Krankenkasse.

Kosten für Untersuchungen, die über die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen und Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik müssen Sie selbst tragen.

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen bezahlt werden.

Hinweis: Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.

Sonstiges

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob zusätzliche Leistungen oder Angebote übernommen werden.

Zuständigkeit

  • Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin
  • Ihre Hebamme

Freigabevermerk

17.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg