Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Versorgungswerk der Steuerberater - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg.

Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Sterbegeld für die Hinterbliebenen
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall einer erneuten Heirat

Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Einen Anspruch haben Sie darauf allerdings nicht.

Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Regelbeitrag zahlen, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Dieser entspricht dem jeweils geltenden Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Erreicht Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht, können Sie die Berechnung Ihres Beitrages nach Ihrem Arbeitseinkommen beantragen.

In den ersten 36 Monaten nach Ihrer erstmaligen Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater können Sie auf Antrag weniger zahlen. Voraussetzung: Sie sind ausschließlich selbständig tätig und waren bei Ihrer Zulassung noch nicht 40 Jahre alt.

Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung können Sie im Internet herunterladen.

Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Steuerberater in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Sie sind Mitglied einer Steuerberaterkammer in Baden-Württemberg. Für Sie ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.

Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • erst nach Ihrem 65. Geburtstag Mitglied einer Steuerberaterkammer werden oder
  • berufsunfähig sind.

Hinweis: Mitglieder des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen können auf Antrag dem Versorgungswerk der Steuerberater beitreten.

Verfahrensablauf

Sobald Sie Mitglied der Kammer sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Sie müssen sich nicht selbst vorher anmelden.

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk oder können es im Internet herunterladen. Schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.

Fristen

  • für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
  • für einen möglichen Ermäßigungsantrag: innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
  • Darüber hinaus sind in der Satzung des Versorgungswerks weitere Fristen geregelt.

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie der Berufsurkunde
  • wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Bescheinigung über das monatliche Bruttoeinkommen
    • bei Angestellten: Gehaltsabrechnung des ersten Beitragsmonats
    • bei Selbständigen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Zuständigkeit

das Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

  • Informationen zur Anmeldung bei der Steuerberaterkammer

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.08.2019 freigegeben.