Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Der gewährte Fördersatz des Bundes wird durch die Mitfinanzierung des Landes auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach:

  • dem Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers ergangen ist.

Verfahrensablauf

Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

1. Antragsstellung

  • Nutzen Sie den Onlineantrag.
  • Sie erhalten systemseitig eine Eingangsbestätigung in Ihr Servicekonto-Postfach. Per E-Mail wird Ihnen von der Bewilligungsstelle des Landes der Eingang zusätzlich bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Die weitere Kommunikation führt die Bewilligungsstelle mit Ihnen per E-Mail.

2. Vorhabensbeginn

  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beziehungsweise der von ihm beauftragte Projektträger einen Zuwendungsbescheid erlassen oder seinerseits auf Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Der Vorhabensbeginn ist der Bewilligungsstelle des Landes formlos anzuzeigen.

3. Zuwendungsbescheid

  • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird der Zuwendungsbescheid erlassen.
  • Die Überreichung des Zuwendungsbescheids erfolgt in der Regel im Rahmen einer Übergaberunde mit dem stv. Ministerpräsidenten und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Thomas Strobl.

4. Änderungsmitteilung

  • Sämtliche Änderungen des Förderprojektes, insbesondere auch Änderungen und Konkretisierungen des Zuwendungsbescheides des Bundes sowie Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen des Bundes, sind der Bewilligungsstelle des Landes unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.

5. Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
  • Dazu füllen Sie das im Downloadbereich des Landes befindliche aktuellste Abrechnungsformular aus. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die im Formular angegebene Stelle.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

6. Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
  • Nutzen Sie hierfür das im Downloadbereich des Landes befindliche aktuellste Abrechnungsformular. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die im Formular angegebene Stelle.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einer Mehrfertigung des an die Bewilligungsstelle des Bundes für die Förderung nach der jeweiligen Richtlinie gerichteten Verwendungsnachweises und dem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Stelle auf Sie zu.
  • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Kopien
    • des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
    • des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mitsamt Anlagen
  • Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes)
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
    • Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 (Weiße-Flecken-Förderung)

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Sonstiges

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Zuständigkeit

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Stand: 13.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg