Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Verbreitung des Europäischen Gedankens - Förderung beantragen

Sie planen ein Projekt, mit dem der europäische Gedanke gefördert werden soll?

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss des Landes erhalten.

Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind die europäischen Grundwerte.
Im gemeinsamen Engagement und persönlichen Austausch lassen sich diese Werte besonders gut erfahren und erleben.

Die einzelne Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 1.000 EUR.

Voraussetzungen

  • Den Antrag stellen können Sie z.B. als:
    • Einzelperson,
    • Verein,
    • Verband,
    • Museum,
    • Schule, Bildungs- und sonstige Einrichtung,
    • Behörde, die nicht zur Landesverwaltung gehört.
  • Sie planen ein Projekt mit Europa-Bezug, zum Beispiel:
    • eine Studienfahrt nach Straßburg,
    • eine Veranstaltung im Rahmen einer Städtepartnerschaft,
    • ein Schulfest oder eine Klassenfahrt,
    • ein Projekt im Rahmen einer Kinderbetreuung, zum Beispiel "Wir kochen europäisch"
    • oder während eines Ferienprogramms.
  • Sie haben voraussichtlich eine Finanzierungslücke, die Sie nicht anderweitig decken können. Ziel ist es, dass Sie Ihr Projekt vorrangig mit Eigen- und Drittmitteln finanzieren.
  • Sie sind noch in der Planungsphase. Das bedeutet, dass Sie noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben wie z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.
  • Für das Projekt besteht ein Baden-Württemberg-Bezug. Das heißt, es wird zum Beispiel in Baden-Württemberg durchgeführt.

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie das Antragsformular (PDF) und die weiteren Antragsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  2. Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn persönlich.
    • wenn vorhanden: Stempel Ihrer Institution
  3. Scannen oder fotografieren Sie den Antrag mit den entsprechenden Anlagen und Nachweisen.
  4. Schicken Sie alles per E-Mail oder drucken Sie den Antrag mit den Unterlagen aus und senden ihn mit der Post an die zuständige Stelle.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Betrag festgelegt ist, mit dem Sie rechnen können.

Der Förderbetrag wird nur dann an Sie ausgezahlt, wenn Sie

  • das Projekt auch tatsächlich durchführen und
  • ihn innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für das Projekt verwenden.

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie durch einen Bericht und Nachweise wie z.B. Rechnungen oder Quittungen belegen, dass Sie den Förderbetrag zweckentsprechend für das Projekt verwendet haben. Nur dann dürfen Sie des ausgezahlten Förderbetrag auch wirklich behalten.

Fristen

keine

Das Projekt hat noch nicht begonnen. Das heißt, Sie dürfen noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben, z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.

Unterlagen

  • Antrag mit Projektplan - genaue Benennung der Projektlaufzeit, Projektbeginn und -ende
  • Erklärung zum Antrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3 bis 6 Wochen

Die Bearbeitungsdauer im Einzelfall ist abhängig vom Antragsumfang.

Sie können zu einer schnellen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Ihren Antrag sorgfältig ausfüllen und vor der Antragstellung noch einmal prüfen.

Gerne können Sie sich auch vor der Antragstellung telefonisch oder über E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Sonstiges

keine Angabe

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 - Zuwendungen
  • § 44 - Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Zuständigkeit

das Staatsministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

09.02.2022 Staatsministerium Baden Württemberg