Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Zur Datenschutzerklärung

Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Genehmigung für die Entfernung der Hornknospen bei unter 6 Wochen alten Rindern in der ökologischen Produktion beantragen

In der ökologischen Tierhaltung sind Eingriffe am Tier nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden und jeder Eingriff nur im angemessenen Alter der Tiere und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung betriebsbezogen (nicht einzeltierbezogen) für 1 Kalenderjahr. Bei Bedarf ist der Antrag jährlich neu zu stellen.

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn

  • der Eingriff zum Schutz des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist und dies vom Antragsteller konkret begründet wird,
  • die Rinder zum Zeitpunkt des Eingriffs unter 6 Wochen alt sind,
  • der Eingriff durch einen Tierarzt / eine Tierärztin erfolgt und
  • angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden.

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag online stellen.
  • Starten Sie den Online-Antrag.
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie den Antrag ab.
  • Der Antrag wird automatisch an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Sendebestätigung sowie eine Kopie des Antrags wird an Ihr Servicekonto versendet. Zusätzlich erhalten Sie eine Benachrichtigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
  • Eventuelle Rückfragen der Behörde erhalten Sie über Ihr Servicekonto oder ggf. telefonisch.
  • Nach abschließender Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den Bescheid per Post und zusätzlich elektronisch über Ihr Servicekonto.

Fristen

Die Genehmigung muss vor Durchführung des Eingriffs vorliegen. Achten Sie daher bitte auf die rechtzeitige Beantragung.

Unterlagen

Je nach Begründung für die Erforderlichkeit des Eingriffs sind ggf. Nachweise erforderlich.

Kosten

Gebühr je nach Verwaltungsaufwand (mindestens 55 Euro pro Antrag)

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Anhang II Teil II Nr. 1.7.8 der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-Verordnung) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Freigabevermerk

29.08.2022 Regierungspräsidum Karlsruhe